Gesetzliche Krankenversicherung in Österreich

Gesetzliche Krankenversicherung in Österreich
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Eine Krankenversicherung kommt teilweise oder insgesamt für die Kosten des Versicherten auf, die bei einer Krankheit, einem Unfall oder einer Schwangerschaft entstehen. In vielen Ländern sind Krankenversicherungen Bestandteil des Sozialversicherungsgesetzes. Dies ist auch in Österreich der Fall. Damit ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung in Österreich. Im Jahr 1898 wurde in Österreich erstmals eine gesetzliche Regelung zur Krankenversicherung getroffen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1956 das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) eingeführt, nach dem alle Arbeitnehmer und Pensionäre in der Krankenkasse pflichtversichert sind.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Dies bedeutet, dass sich in Österreich jeder unselbstständig Arbeitende krankenversichern muss. Dabei hat der Versicherungsnehmer nicht die freie Wahl, was den Versicherungsträger betrifft. Bei welcher Versicherung man krankenversichert ist, hängt vom Arbeitgeber und vom Standort des Arbeitsplatzes ab. Jedes österreichische Bundesland hat eine eigene Gebietskrankenkasse (GKK), die die Krankenversicherung der gewerblich Beschäftigten regelt.

Die größte dieser Gebietskrankenkassen ist die Wiener Gebietskrankenkasse. Selbstständige und Arbeitgeber müssen sich ebenfalls gesetzlich krankenversichern. Dies geschieht nicht über die Gebietskrankenkasse, sondern über die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Für Selbstständige und Arbeitgeber gilt, dass sie auch in der gesetzlichen Krankenkasse einen Selbstbehaltsanteil von etwa 20 Prozent tragen müssen. Dies trifft auf Arbeitnehmer nicht zu. Allerdings bekommen die gesetzlich versicherten Selbstständigen über die SVA mehr Leistungen angeboten als gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu anderen Ländern in Europa, wie zum Beispiel Deutschland, gibt es in Österreich kaum Menschen, die privat krankenversichert sind. Schätzungsweise sind etwa 98 Prozent der Österreicher in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die privaten Krankenkassen bedienen aus diesem Grund vor allem den Markt der Zusatzkrankenversicherung.

Jedem Österreicher, egal ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger, steht es zu, eine private Zusatzkrankenversicherung abzuschließen. Zu den größten Versicherungen, die private Zusatzkrankenversicherungen anbieten, gehören die Wiener Städtische, die Uniqua, die Generali, die Allianz und die Merkur.

Die Privatversicherung in Österreich

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind heutzutage unzureichend auf die individuellen Bedürfnisse der Versicherten zugeschnitten. Deshalb kann es lohnenswert sein, eine Zusatzkrankenversicherung abzuschließen. Die Zusatzkrankenversicherung bietet Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen, wie zum Beispiel ein Einzelbettzimmer während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder Behandlungen durch Heilpraktiker, zusätzliche Leistungen zum Zahnersatz oder Kuraufenthalte.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die verpflichtet ist, den Versicherungsnehmer in die Krankenkasse aufzunehmen, kann eine private Krankenversicherung einen Antragsteller auch ablehnen. Vorerkrankungen, Alter, Geschlecht und der derzeitige Gesundheitszustand des Antragstellers spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Tarife der einzelnen Versicherungen zur privaten Krankenversicherung sind sehr unterschiedlich. Dies gilt auch für die Leistungen, die damit verbunden sind. Es lohnt sich also, Tarife und Leistungen verschiedener Versicherungen miteinander zu vergleichen, bevor man sich für eine Versicherung entscheidet.